Gartenarbeit steuerlich absetzen
Unterstützung vom Staat für Ihre Gartenarbeit empfiehlt Kolhöfer Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG aus München
Steuervorteile sind nicht auf das Eigenheim beschränkt. Professionelle Hilfe bei der Gartenpflege können Sie ebenfalls geltend machen. Wir informieren Sie, welche Gartenarbeit absetzbar ist und worauf Sie dabei zu achten haben.
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Wenn sich mit den ersten warmen Sonnenstrahlen der Frühling ankündigt, können es Gartenbesitzer kaum erwarten, den Garten nach dem Winter schnell wieder in Topform zu bringen.
Lassen Sie sich dabei von einem Gartenprofi unterstützen! Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Denn Sie können die Gartenarbeit absetzen und damit Steuern sparen.
Lohnkosten geltend machen
Bei der Steuererklärung sind pro Jahr bis zu 5.200 Euro als haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar.
Handwerkliche Dienstleistungen, die der Erhaltung, Renovierung und Modernisierung dienen, wie z. B. die Neu- oder Umgestaltung Ihres Gartens, werden vom Staat gefördert.
Dasselbe gilt für Dienstleistungen des täglichen Haushalts, wozu u. a. die Pflege der Garten- und Außenanlage zählt. Für beide Leistungen können angefallene Lohnkosten steuerlich geltend gemacht werden.
Folgende Dienstleistungen sind absetzbar:
- Rasenmähen
- Heckenschneiden
- Schädlingsbekämpfung
- Pflege von Gartenwegen
- Anlegen von Pool / Teich
- Reparaturarbeiten
- Verlegen von Rollrasen / Pflaster
- Zaun / Mauer errichten
TIPP: Lassen Sie schon bei der Rechnung die Arbeits- und Materialkosten getrennt aufführen. Das erleichtert die Auflistung bei der Steuererklärung. Übrigens können auch Mieter Gartenarbeit von der Steuer absetzen mit der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“.
In diesem Artikel:
Wie kann man Gartenarbeit absetzen?
Das Finanzamt erkennt bei Arbeiten im Haushalt entweder Handwerkerkosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen an. Bei Gartenarbeit ist jedoch beides gleichzeitig absetzbar. Das liegt an den besonderen Voraussetzungen und Höchstbeträgen. Am besten achten Sie darauf, was bei Ihnen zutrifft, um einen Steuervorteil zu erzielen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können bis zu 20 % von den Kosten abgesetzt werden (max. 4.000 €). Bezüglich des Gartens gelten nur regelmäßig anfallende Pflegearbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG):
- Rasenmähen
- Heckeschneiden
- Schädlingsbekämpfung (z. B. Taubenabwehr)
Handwerkerleistungen
Handwerkerleistungen beinhalten weitreichende Maßnahmen, z. B. Gartenneu- oder -umgestaltung sowie Wegebauarbeiten (§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG). Davon sind 20 % absetzbar mit einem max. Höchstbetrag von 1.200 €:
- Errichten einer Einfriedung
- Anlegen eines Gartenteichs / Pools
- Reparaturarbeiten
- Rollrasen verlegen
Voraussetzungen für steuerliche Absetzbarkeit
Um nach § 35a EstG Arbeiten in Ihrem Garten als Handwerkerleistungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Hauseigentümer wohnt selbst auf dem besagten Grundstück.
- Es handelt sich NICHT um einen Neubau.*
- Der Haushalt ist an die Steuererklärung gebunden.
Selbstverständlich sind auch handwerkliche Arbeiten am Ferienhaus von der Steuer absetzbar. Auch wenn Sie dort nur den Sommer verbringen oder das Haus im Ausland ist. Diese Handwerkerkosten werden berücksichtigt:
- Reparaturen, Zaunbau etc.
- Anfahrtskosten
- Gerätenutzung
- Abfallentsorgung
* Erstmalige Erd- und Pflanzarbeiten für einen neuen Garten und / oder der Bau einer Stützmauer zur Abgrenzung zum Nachbarn sind Handwerkerleistungen.
Hinweis!
Achten Sie darauf, dass die Lohnkosten auf der Rechnung gesondert ausgewiesen sind.
Insgesamt dürfen maximal 1200 Euro im Jahr oder 20 % der Handwerkerkosten über die Steuererklärung abgesetzt werden. Dazu muss eine Rechnung vorliegen, die nicht bar bezahlt wurde.
Der Gesamtbetrag muss per Überweisung über ein Bankkonto gezahlt werden. Barzahlungen sind nicht möglich.
Rechenbeispiele (mit 19% MwSt.)
Beispiel: Neugestaltung Ihres Eingangsbereichs:
Rechnungsbetrag netto | 6.800 € |
Anteil der anrechenbaren Lohnkosten | 3.800 € |
19 % MwSt. | 722 € |
Summe Lohnkosten brutto | 4.522 € |
20 % Steuerbonus | 904,40 € |
Beispiel: Saisonaler Form- und Rückschnitt Ihrer Strauch- und Baumbestände:
Rechnungsbetrag netto | 1.850 € |
19 % MwSt. | 351,50 € |
Summe Lohnkosten brutto | 2.201,50 € |
20 % Steuerbonus | 440,30 € |
Kombination aus beiden Beispielen: Sie lassen sich innerhalb eines Jahres Ihren Eingangsbereich neu gestalten und geben zusätzlich die Pflege Ihrer Gartenanlage in Auftrag.
Steuerbonus Neugestaltung Eingangsbereich | 904,40 € |
Steuerbonus Gartenpflege | 440,30 € |
Steuerbonus gesamt | 1.344,70 € |
Welche Leistungen bei der Gartenarbeit lassen sich steuerlich absetzen?
Steuerlich absetzen lassen sich Erdarbeiten als Handwerkerarbeiten an einer bestehenden Immobilie. Ähnliche Arbeiten an einem Neubau werden steuerlich nicht gefördert.
Ebenfalls absetzbar sind Gartenarbeiten an Grünanlagen, Wegen und Plätzen, die Errichtung von Mauern, der Einbau von Toren, Einfriedungen, Rampen und Beleuchtungsanlagen.
Nicht absetzen kann man die Kosten für Pflanzen oder Erde. Genauso wenig ist die Entsorgung des Grünschnitts absetzbar, wenn Sie selbst die Hecke schneiden.